dotHAMBURG – punktHAMBURG oder Hamburg-Domain? Dieser Frage stellten wir uns. Hamburgdomain wird die Presse .hamburg wohl nennen, wie auch schon bei der EU-Domain nachzulesen. punktHAMBURG ist vielleicht etwas ungewohnt und „punkt” wird nicht unbedingt in Verbindung mit Internet gebracht. Also werden wir das Projekt „dotHAMBURG” nennen, „dot” für den Internet-Punkt wie bei „dotCOM”. „dotHAMBURG” versteht auch die ICANN, bei der man sich für .hamburg bewerben muss.
Bundestag will Top-Level-Domains mit regionalem und kommunalem Bezug
Der Antrag der CDU/CSU und SPD u.a. zu Top-Level-Domains für Städte unterstützt natürlich auch .hamburg:
„Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD setzen sich für die Zulassung neuer Top-Level-Domains (Internetadressen) mit regionalem und kommunalem Bezug ein – wie etwa „.bayern” oder „.berlin”. In ihrem gemeinsamen Antrag (16/4564) fordern sie die Bundesregierung auf, sich für die Zulassung bei der Internet Corporation for Assigned Names (ICANN) einzusetzen. Die ICANN, eine privatrechtliche Organisation US-amerikanischen Rechts, entscheidet über die Verwaltung von Namen und Adressen im Internet und beschließt Standards für Technik und Verfahren. Deutschland ist durch die Bundesregierung im so genannten „Regierungsbeirat” der ICANN (Governmental Advisory Committe/GAC) vertreten. Union und Sozialdemokraten begründen ihren Antrag mit der großen Bedeutung von Internetadressen für Wirtschaft, Kultur, Politik und Bürger. Sie böten für die betroffenen Regionen und Kommunen einen wirtschaftlich relevanten Standortvorteil im nationalen und internationalen Wettbewerb. Die Bundesregierung solle sich zudem für eine weitere Flexibilisierung des Zeichensatzes bei der Vergabe von Internetadressen stark machen, um auch den Gebrauch von Umlauten zu ermöglichen. Die Antragsteller fordern zudem einen besseren Schutz der so genannten Whois-Daten im Internet. Diese Daten von Personen, die eine Internet-Domain registriert haben, würden derzeit massenhaft für den Versand unverlangter Werbung, so genannter Spams, und für Betrügereien missbraucht. Es sei deshalb genau zu prüfen, wem und für welche Zwecke diese Daten zukünftig zur Verfügung gestellt werden dürfen.”
Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/16/045/1604564.pdf