Auf dem ICANN-Meeting in Brüssel (20.–25.6.2010) haben weitere regionale Initiativen ihre Absicht bekundet, sich in der kommenden Bewerbungsrunde für eine eigene Top-Level-Domain (TLD) einsetzen zu wollen. Dazu zählen u.a. .irish, .val (Valencia) sowie .and (Andalusien). Neue Stadtendungen wie .hamburg sind keine mehr hinzugekommen.
Bewerbungsfenster im Frühjahr 2011
Nach Aussagen von ICANN-Vizepräsident Kurt Pritz wird angestrebt, dass das endgültige Bewerberhandbuch wie geplant im Dezember 2010 veröffentlicht wird. Das Bewerbungsfenster für neue TLDs soll dann nach Abschluss der 4‑monatigen Kommunikationsperiode im Frühjahr 2011 öffnen. Möglicherweise könnte bereits im September eine vorläufige Endversion des Bewerberhandbuchs vorliegen.
Wichtige Einschränkungen bei Technikanbietern
Eine für .hamburg wichtige Änderung in der 4. Version des Bewerberhandbuchs ist, dass ICANN-akkreditierte Registrare und mit ihnen wirtschaftlich verbundene Unternehmen davon ausgeschlossen sind, jedwede technische Dienstleistung für den Betrieb einer TLD (so genannte Registry-Services) anzubieten. Zudem dürfen Registrare mit maximal 2% an einer TLD beteiligt sein. Damit käme damit derzeit kein einziges deutsches Unternehmen für den Betrieb der Technik in Frage.
Netzwerken in der ICANN-Community
In Brüssel haben wir uns insbesondere bei Regierungsvertretern, aber auch bei ICANN-Direktoren eingesetzt, dass die .hamburg-Domain-Endung bald Realität werden kann.
Neben vielen Hintergrundgesprächen waren der Deutsche Abend unter Beteiligung zahlreicher Regierungsvertreter und der Vereinten Nationen wichtig für uns. Wir konnte uns zu den für .hamburg wichtigen Theman austauschen. Den gemeinsamen Empfang der Regierungen und ICANN-Direktoren konnten wir ebenfalls nutzen, um die .hamburg Top-Level-Domain ins Gespräch zu bringen.
Dabei waren insbesondere die weitreichenden Einflußmöglichkeiten von Gebietskörperschaften auf den Betrieb einer GeoTLD wie .hamburg Gesprächsthema. Die aktuellen Antragsbedingungen bei ICANN sehen hier z.B. vor, dass die Hansestadt Hamburg mit einem Zustimmungsvorbehalt verhindern kann, dass dotHamburg fiskalisch in ein Niedrigsteuerland verlagert wird, an Finanzinvestoren im Ausland verkauft wird oder an einen Standort mit weniger strengen Auflagen als in Deutschland (z.B. für den Datenschutz) umzieht.