Die dies­jäh­ri­ge Mit­glie­der­ver­samm­lung der Initia­ti­ve dot­Ham­burg e.V. konn­te dan­kens­wer­ter­wei­se bei Dum­rath und  Fass­nacht statt­fin­den. Sie stand ganz unter dem Zei­chen des näher rücken­den Bewer­bungs­fens­ters für neue gene­ri­sche Top-Level-Domains bei der ICANN. Ein wich­ti­ges The­ma neben dem Rück­blick auf das ver­gan­ge­ne Jahr war auch der Ent­wurf für eine Ände­rung des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­set­zes. Der Ent­wurf wur­de vor Kur­zem vom Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Tech­no­lo­gie (BMWI) ver­öf­fent­licht. Im Ent­wurf ist das The­ma neu­er geo­gra­phi­scher Top-Level-Domains mit einem Ände­rungs­vor­schlag des für Top-Level-Domains rele­van­ten Para­gra­phen 66 adressiert.

Regelungen für geografische Top-Level-Domains

Ist im Ver­ga­be­ver­fah­ren für gene­ri­sche Domä­nen obers­ter Stu­fe für die Zutei­lung oder Ver­wen­dung einer geo­gra­fi­schen Bezeich­nung, die mit dem Namen einer Gebiets­kör­per­schaft iden­tisch ist, eine Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung oder Unbe­denk­lich­keits­be­schei­ni­gung durch eine deut­sche Regie­rungs-oder Ver­wal­tungs­stel­le erfor­der­lich, obliegt die Ent­schei­dung über die Ertei­lung des Ein­ver­ständ­nis­ses oder die Aus­stel­lung einer Unbe­denk­lich­keits­be­schei­ni­gung der nach dem jewei­li­gen Lan­des­recht zustän­di­gen Stel­le. Wei­sen meh­re­re Gebiets­kör­per­schaf­ten iden­ti­sche Namen auf, liegt die Ent­schei­dungs­be­fug­nis bei der Gebiets­kör­per­schaft, die nach der Ver­kehrs­auf­fas­sung die größ­te Bedeu­tung hat.

Unterstützungsschreiben der Freien und Hansestadt Hamburg

Die­ser neue Pas­sus eröff­net dem Ham­bur­ger Senat einen offi­zi­el­len Weg, wie er uns den für eine Bewer­bung bei ICANN not­wen­di­gen „Let­ter of Sup­port or Non-Objec­tion” aus­stel­len kann.