Auf dem ICANN-Mee­ting in Brüs­sel (20.–25.6.2010) haben wei­te­re regio­na­le Initia­ti­ven ihre Absicht bekun­det, sich in der kom­men­den Bewer­bungs­run­de für eine eige­ne Top-Level-Domain (TLD) ein­set­zen zu wol­len. Dazu zäh­len u.a. .irish, .val (Valen­cia) sowie .and (Anda­lu­si­en). Neue Stadt­en­dun­gen wie .ham­burg sind kei­ne mehr hinzugekommen.

Bewerbungsfenster im Frühjahr 2011

Nach Aus­sa­gen von ICANN-Vize­prä­si­dent Kurt Pritz wird ange­strebt, dass das end­gül­ti­ge Bewer­ber­hand­buch wie geplant im Dezem­ber 2010 ver­öf­fent­licht wird. Das Bewer­bungs­fens­ter für neue TLDs soll dann nach Abschluss der 4‑monatigen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­pe­ri­ode im Früh­jahr 2011 öff­nen. Mög­li­cher­wei­se könn­te bereits im Sep­tem­ber eine vor­läu­fi­ge End­ver­si­on des Bewer­ber­hand­buchs vorliegen.

Wichtige Einschränkungen bei Technikanbietern

Eine für .ham­burg wich­ti­ge Ände­rung in der 4. Ver­si­on des Bewer­ber­hand­buchs ist, dass ICANN-akkre­di­tier­te Regis­tra­re und mit ihnen wirt­schaft­lich ver­bun­de­ne Unter­neh­men davon aus­ge­schlos­sen sind, jed­we­de tech­ni­sche Dienst­leis­tung für den Betrieb einer TLD (so genann­te Regis­try-Ser­vices) anzu­bie­ten. Zudem dür­fen Regis­tra­re mit maxi­mal 2% an einer TLD betei­ligt sein. Damit käme damit der­zeit kein ein­zi­ges deut­sches Unter­neh­men für den Betrieb der Tech­nik in Frage.

Netzwerken in der ICANN-Community

In Brüs­sel haben wir uns ins­be­son­de­re bei Regie­rungs­ver­tre­tern, aber auch bei ICANN-Direk­to­ren ein­ge­setzt, dass die .ham­burg-Domain-Endung bald Rea­li­tät wer­den kann.

Neben vie­len Hin­ter­grund­ge­sprä­chen waren der Deut­sche Abend unter Betei­li­gung zahl­rei­cher Regie­rungs­ver­tre­ter und der Ver­ein­ten Natio­nen wich­tig für uns. Wir konn­te uns zu den für .ham­burg wich­ti­gen The­man aus­tau­schen. Den gemein­sa­men Emp­fang der Regie­run­gen und ICANN-Direk­to­ren konn­ten wir eben­falls nut­zen, um die .ham­burg Top-Level-Domain ins Gespräch zu bringen.

Dabei waren ins­be­son­de­re die weit­rei­chen­den Ein­fluß­mög­lich­kei­ten von Gebiets­kör­per­schaf­ten auf den Betrieb einer GeoTLD wie .ham­burg Gesprächs­the­ma. Die aktu­el­len Antrags­be­din­gun­gen bei ICANN sehen hier z.B. vor, dass die Han­se­stadt Ham­burg mit einem Zustim­mungs­vor­be­halt ver­hin­dern kann, dass dot­Ham­burg fis­ka­lisch in ein Nied­rig­steu­er­land ver­la­gert wird, an Finanz­in­ves­to­ren im Aus­land ver­kauft wird oder an einen Stand­ort mit weni­ger stren­gen Auf­la­gen als in Deutsch­land (z.B. für den Daten­schutz) umzieht.