Die diesjährige Mitgliederversammlung der Initiative dotHamburg e.V. konnte dankenswerterweise bei Dumrath und Fassnacht stattfinden. Sie stand ganz unter dem Zeichen des näher rückenden Bewerbungsfensters für neue generische Top-Level-Domains bei der ICANN. Ein wichtiges Thema neben dem Rückblick auf das vergangene Jahr war auch der Entwurf für eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes. Der Entwurf wurde vor Kurzem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) veröffentlicht. Im Entwurf ist das Thema neuer geographischer Top-Level-Domains mit einem Änderungsvorschlag des für Top-Level-Domains relevanten Paragraphen 66 adressiert.
Regelungen für geografische Top-Level-Domains
Ist im Vergabeverfahren für generische Domänen oberster Stufe für die Zuteilung oder Verwendung einer geografischen Bezeichnung, die mit dem Namen einer Gebietskörperschaft identisch ist, eine Einverständniserklärung oder Unbedenklichkeitsbescheinigung durch eine deutsche Regierungs-oder Verwaltungsstelle erforderlich, obliegt die Entscheidung über die Erteilung des Einverständnisses oder die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der nach dem jeweiligen Landesrecht zuständigen Stelle. Weisen mehrere Gebietskörperschaften identische Namen auf, liegt die Entscheidungsbefugnis bei der Gebietskörperschaft, die nach der Verkehrsauffassung die größte Bedeutung hat.
Unterstützungsschreiben der Freien und Hansestadt Hamburg
Dieser neue Passus eröffnet dem Hamburger Senat einen offiziellen Weg, wie er uns den für eine Bewerbung bei ICANN notwendigen „Letter of Support or Non-Objection” ausstellen kann.