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Ab auf den Hamburger Weihnachtsmarkt!

Hamburger Weihnachtsmärkte

Die Ham­bur­ger Weih­nachts­märk­te sind so viel­fäl­tig wie die Stadt selbst. Für jeden Geschmack fin­det sich der pas­sen­de Markt. Lie­ber Kunst­hand­werk, Posau­nen­chor, Deli­ka­tes­sen und Cham­pa­gner oder kan­dier­te Äpfel, Lich­ter und bun­ter Rum­mel? Wir stel­len euch unse­re Favo­ri­ten 2018 vor.

Historischer Weihnachtsmarkt auf dem Rathausplatz

Der Markt auf den Rat­haus­platz ist der wohl belieb­tes­te und bekann­tes­te Weih­nachts­markt der Han­se­stadt. Neben der Spiel­zeug­gas­se gibt es Kunst­hand­werk, Holz­schnit­ze­rei­en und ein­zig­ar­ti­ge Geschen­keideen. High­light des Mark­tes ist der flie­gen­de Weih­nachts­mann. Täg­lich um 16.00 Uhr, 18.00 Uhr und 20.00 Uhr schwebt der Weih­nachts­mann mit sei­nem Schlit­ten über den Weih­nachts­markt. Außer­dem gibt es jeden Sams­tag eine Weih­nachts­pa­ra­de mit Wich­teln, Engeln, Elfen und Rentieren.

Wann: 26. Novem­ber – 23. Dezem­ber 2018
Öff­nungs­zei­ten: Mo bis Fr 11:00 – 21:00 Uhr und Sa bis So 11:00 – 22:00 Uhr
Ein­tritt: frei

Weihnachtsmarkt Santa Pauli

Ham­burgs wohl ein­zig­ar­tigs­ter Weih­nachts­markt fin­det auf dem Spiel­bu­den­platz statt. Hier trifft tra­di­tio­nel­le Weih­nachts­kul­tur auf klas­si­sches Kiez­le­ben. Mit Kamin­lounge, Cock­tail­bar und Strip-Zelt zählt er zu den außer­ge­wöhn­lichs­ten Märk­ten der Han­se­stadt. Die Glüh­wein-Apo­the­ke ist das High­light des Mark­tes – mit Nel­ken­ex­trakt, Zimt, Stern­anis, Oran­ge und ande­ren Gewür­zen wird der Glüh­wein zu einem ganz beson­de­ren Geschmacks­er­leb­nis. Ein Besuch am Mon­tag lohnt sich ganz beson­ders, um einen glit­zernd und pin­ken Ein­horn­glüh­wein zu genie­ßen. Die Show­büh­ne mit Live­mu­sik im Her­zen des Weih­nachts­markts sorgt für gute Stim­mung unter den Besuchern.

Wann: 19. Novem­ber – 23. Dezem­ber 2018
Öff­nungs­zei­ten: Mon­tag – Mitt­woch 16:00–23:00, Don­ners­tag 16:00–24:00, Frei­tag-Sams­tag 13:00–01:00, Sonn­tag 13:00–23:00
Ein­tritt: frei

Weihnachtsmarkt Fleetinsel

Der Markt in der Nähe des Hafens und sei­ne Ver­bin­dung zur Als­ter prä­gen den Markt mit sei­nem mari­ti­men Flair. Ein war­mer Glüh­wein, lecke­re Weih­nachts­spe­zia­li­tä­ten und Stän­de mit typisch weih­nacht­li­chen Geschenk­ar­ti­keln laden zum Bum­meln ein. Das High­light sind die zwei Segel-Old­ti­mer, die nur zum Weih­nachts­markt aus dem Muse­ums­ha­fen Övel­gön­ne kom­men und im Lich­ter­glanz erstrahlen.

Wann: 26. Novem­ber – 23. Dezem­ber 2018
Öff­nungs­zei­ten: täg­lich 12:00 – 21:00
Ein­tritt: frei

Weihnachtsmarkt HafenCity

Der Markt im Über­see­quar­tier mit sei­nem 15 Meter hohen Weih­nachts­baum und schö­nen Pago­den war­tet mit weih­nacht­li­cher Stim­mung auf sei­ne Besu­cher. Die Natur­eis­bahn ist das High­light, denn hier kön­nen Besu­cher täg­lich Schlitt­schuh­lau­fen und Eis­stock­schie­ßen. Am 1. Dezem­ber zeigt die Ham­bur­ger Eis­ho­ckey­mann­schaft Kufen­cracks ihre Fähig­kei­ten auf dem Eis, ehe im Anschluss alle Besu­cher bei einem Eis­lauf­work­shop ihr Glück aus­pro­bie­ren kön­nen. Im gro­ßen Advents­ka­len­der des Mark­tes ver­ste­cken sich täg­lich Geschen­ke für zwei glück­li­che Gewin­ner – ein biss­chen Wis­sen über das Über­see­quar­tier ist hier von Vorteil.

Wann: 26. Novem­ber – 30. Dezem­ber 2018 am 24. und 25.12. geschlos­sen
Öff­nungs­zei­ten: täg­lich 12:00 bis 20:30 Uhr
Ein­tritt: frei

Internet Governance Forum in Paris 2018

Auf dem von den Ver­ein­ten Natio­nen seit 2006 jähr­lich statt­fin­den­de Inter­net-Gover­nan­ce-Forum (IGF) dis­ku­tie­ren Regie­run­gen, die Zivil­ge­sell­schaft, der Pri­vat­sek­tor und die aka­de­mi­sche Welt mit dem Gene­ral­se­kre­ta­ri­at der Ver­ein­ten Natio­nen und der UNESCO über die Zukunft des Internet.

Bereits beim ers­ten IGF in Athen war unser Co-Grün­der Dirk Kri­schenow­ski dabei und hat dort mit einer viel­be­ach­te­ten Ver­öf­fent­li­chung die zukünf­ti­ge Expan­si­on des Domain-Namen-Sys­tems (DNS) um geo­gra­phi­sche Top-Level-Domains (geoTLDs) vor­ge­stellt, die im Jahr 2014 Rea­li­tät wer­den soll­te. Auch in den Fol­ge­jah­ren haben wir das IGF genutzt, um mit Zivil­ge­sell­schaft, Regie­run­gen und dem pri­va­ten Sek­tor über geo­gra­fi­sche Inter­neten­dun­gen zu sprechen.

Fokus des IGF 2018 in Paris

Zum dies­jäh­ri­gen IGF, das erst­mals in Frank­reich statt­fin­det, sagt Frank­reichs Prä­si­dent Emma­nu­el Macron:

Die digi­ta­le Revo­lu­ti­on steht an einem bei­spiel­lo­sen Wen­de­punkt, bei der es um die Zukunft der Mensch­heit geht. Es liegt in unse­rer gemein­sa­men Ver­ant­wor­tung, zusam­men nach inno­va­ti­ven, prak­ti­schen und nach­hal­ti­gen Lösun­gen zu suchen, um die anste­hen­den Her­aus­for­de­run­gen anzu­ge­hen und das Poten­zi­al der Inter­net-Tech­no­lo­gien effek­tiv zu nut­zen. Des­halb ist Frank­reich sehr stolz und erfreut, nach der Schweiz im Jahr 2017 und vor Deutsch­land im Jahr 2019 das IGF 2018 aus­zu­rich­ten, um eine siche­re, inte­gra­ti­ve und demo­kra­ti­sche digi­ta­le Zukunft, ein Inter­net des Ver­trau­ens, zu gestalten.

Emma­nu­el Macron, IGF 2018, Paris

Im Fokus steht für uns auch in die­sem Jahr die Teil­nah­me an Dis­kus­sio­nen rund um die Ver­wal­tung von Inter­neten­dun­gen. Im Rah­men des von ICANN aus­ge­rich­te­ten „Open Forum“ debat­tie­ren dazu der Vor­stands­vor­sit­zen­de von ICANN sowie der CEO und Prä­si­dent mit der Inter­net-Com­mu­ni­ty. Dies­jäh­ri­ge Schwer­punk­te sind der Umgang der ICANN mit der EU-Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO), die bevor­ste­hen­de Antrags­run­de zur Ein­füh­rung neu­er Inter­neten­dun­gen sowie die Rol­le von ICANN im glo­ba­len Ökosystem.

Austausch beim IGF 2018 mit anderen Internetendungen

Neben uns neh­men ande­re Betrei­ber von Inter­neten­dun­gen, wie .de und .no, an den Debat­ten teil. ICANN ist ver­tre­ten durch Che­ri­ne Chala­by als Vor­sit­zen­der des ICANN-Vor­stands, Gör­an Mar­by als ICANN-CEO und ‑Prä­si­dent, The­re­sa Swi­ne­hart (ICANN VP), Becky Burr aus dem ICANN-Vor­stand sowie Tarek Kamel, eben­falls von ICANN.
Im kom­men­den Jahr 2019 fin­det das IGF erst­mals in Deutsch­land unter der Schirm­herr­schaft des Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums statt.

IGF Paris 2018

Entschlüsselt! 8 Internet-Abkürzungen und was hinter ihnen steckt

TLD, URL und HTTPS – surft man im Inter­net, stößt man immer wie­der auf die glei­chen Abkür­zun­gen. Doch was bedeu­ten die­se eigent­lich? Wir erklä­ren Dir die wich­tigs­ten Kürzel.

DNS: Alle Com­pu­ter, die an das Inter­net ange­schlos­sen sind, haben eine IP-Adres­se, über die sie erreich­bar sind. DNS steht für Domain Name Sys­tem. Das DNS ist das Sys­tem, das im Inter­net Inter­net­adres­sen in IP-Adres­sen umwan­delt und umge­kehrt. Gibt man also die Inter­net­adres­se (Domain) in sei­nen Brow­ser ein, bei­spiels­wei­se www.nic.hamburg, wan­delt das DNS die­se in eine Zah­len­fol­ge (die IP-Adres­se) um. Das DNS sorgt also dafür, dass Men­schen sich lan­ge Zah­len­fol­gen nicht mer­ken müs­sen, son­dern Wör­ter als Namen des Com­pu­ters gebrau­chen können.

DNSSEC: DNSSEC bezeich­net die Domain Name Sys­tem Secu­ri­ty Exten­si­ons und umfasst eine Rei­he von Inter­net­stan­dards, die das DNS erwei­tern, um die Kom­mu­ni­ka­ti­on inner­halb des DNS abzu­si­chern. In einem durch DNSSEC gesi­cher­ten DNS kann man sicher sein, dass eine Ant­wort auf eine DNS-Anfra­ge von einer recht­mä­ßi­gen Quel­le kommt. Damit kann man das Ein­schleu­sen fal­scher Adres­sen ver­hin­dern, etwa um Web­sei­ten­be­nut­zer auf Phis­hing-Web­sei­ten umzu­lei­ten. Wenn der Anbie­ter Dei­nes Inter­net­zu­gan­ges DNSSEC unter­stützt, musst Du selbst nichts unter­neh­men, um DNSSEC zu nut­zen. Willst Du als Betrei­ber einer eige­nen Web­sei­te DNSSEC ver­wen­den, wen­de Dich bit­te an den Anbie­ter Dei­ner Web­sei­te (wie z.B. 1&1, united-domains oder Hosteurope).

HTTPS: Das Hyper­text Trans­fer Pro­to­col Secu­re (HTTPS) hat grund­sätz­lich die glei­che Auf­ga­be wie das HTTP, das Hyper­text Trans­fer Pro­to­col. Das heißt, es lädt Web­sei­ten vom Ser­ver in Dei­nen Web­brow­ser. Das HTTPS tut dies im Gegen­satz zum HTTP jedoch ver­schlüs­selt, sodass eine „abhör­si­che­re“ Ver­bin­dung zwi­schen Dei­nem Brow­ser und dem Betrei­ber der Web­sei­te her­ge­stellt wird. Dies ist beson­ders wich­tig, wenn Du sen­si­ble Daten wie Kon­to­ver­bin­dun­gen oder Adres­sen kom­mu­ni­zie­ren willst. HTTPS-Web­sei­ten erkennst Du an dem grü­nen Schloss zu Beginn der Adress­zei­le des Brow­sers und dem „https“ vor der Internetadresse.

POP3: POP3 steht für Post Office Pro­to­col 3 und beschreibt ein Ver­fah­ren zum Abru­fen von E‑Mails. Über einen POP3-Ser­ver kannst Du Dei­ne E‑Mails vom Ser­ver abho­len und die­se in Dei­nem E‑Mailprogramm speichern.

SMTP:  Das Simp­le Mail Trans­fer Pro­to­col, kurz SMTP, wird zum Sen­den und Emp­fan­gen von E‑Mails benö­tigt. Mit SMTP wer­den die E‑Mails von Dei­nem Com­pu­ter zum Ser­ver über­tra­gen und dann zum jewei­li­gen Emp­fän­ger wei­ter trans­por­tiert. Dort ange­kom­men, kön­nen die E‑Mails z.B. mit­hil­fe von POP3 abge­holt werden.

SSL-Zer­ti­fi­kat: SSL steht für „Secu­re Sockets Lay­er”. Bie­tet der Regis­trar, bei dem Du Dei­ne Inter­net­adres­se anmel­dest, ein SSL-Zer­ti­fi­kat an, so wer­den die Daten ver­schlüs­selt, die z.B. bei einem Auf­ruf Dei­ner Web­sei­te über­mit­telt wer­den. Auch bei E‑Mails wer­den SSL-Zer­ti­fi­ka­te ange­wen­det und sor­gen dort dafür, dass kein Drit­ter beim Abruf Dei­ner E‑Mails die Daten mit­le­sen kann. Ins­be­son­de­re wenn Kun­den auf Dei­ner Web­sei­te bestel­len, buchen oder sich ein­log­gen kön­nen, und dabei sen­si­ble Daten ein­ge­ben, spielt das SSL-Zer­ti­fi­kat als Sicher­heits­me­cha­nis­mus eine gro­ße Rol­le. Dar­über hin­aus kann sich ein SSL-Zer­ti­fi­kat auch posi­tiv auf Dei­ne Plat­zie­rung bei Goog­le aus­wir­ken, da Goog­le siche­re Inter­net­adres­sen höher rankt.

TLD: Die Abkür­zung TLD steht für Top-Level-Domain und bezeich­net den letz­ten Abschnitt (also die Endung) einer Inter­net­adres­se. Sie wird mit einem Punkt abge­trennt. Bei­spie­le für TLDs sind „.ham­burg“, „.ber­lin“, „.de“ oder „.com“. TLDs kön­nen orts- oder inhalts­be­zo­gen sein. Orts­be­zo­ge­ne TLDs sind z.B. „.ber­lin“, „.ham­burg“ oder „.de“. Inhalts­be­zo­ge­nen TLDs kön­nen einen Hin­weis geben, wel­chen Zweck die Web­sei­te ver­folgt. Zum Bei­spiel ent­hal­ten Web­sei­ten der TLD „.com“ in der Regel kom­mer­zi­el­len Inhalt, wohin­ge­gen es sich bei Inter­net­adres­sen mit der TLD „.edu“ um Web­sei­ten zu Bil­dungs­zwe­cken handelt.

URL: URL ist die Abkür­zung für Uni­form Resour­ce Loca­tor. Die URL beinhal­tet den Spei­cher­ort einer Web­sei­te, also bei­spiels­wei­se http://www.deine-internetadresse.berlin/aktuelles.

Bei der regionalen Suche gefunden werden: So nutzt Du Geotargeting – Teil 2

In Teil 1 die­ser Bei­trags­rei­he haben wir Dir erklärt, wie und wofür Du Geo­tar­ge­ting mit Dei­ner .ham­burg-Inter­net­adres­se ein­set­zen kannst. In die­sem Bei­trag zei­gen wir Dir, wie der Stand­ort Dei­ner Nut­zer ermit­telt wird. Wer Pro­duk­te in einer bestimm­ten Regi­on anbie­tet, bei Such­an­fra­gen in oder über die­se Regi­on mit sei­ner Web­sei­te in den Such­ergeb­nis­sen auf­tau­chen und von poten­zi­el­len Kun­den gefun­den wer­den möch­te, soll­te die Mög­lich­kei­ten, die das Geo­tar­ge­ting mit sich bringt, berücksichtigen.

Eini­ge Geo­tra­ge­ting-Metho­den erfas­sen den Nut­zer­stand­ort bis auf weni­ge Meter genau, ande­re wie­der­um erlau­ben ledig­lich die Fest­stel­lung der Regi­on. Ent­schei­dend ist, ob der Nut­zer der Ermitt­lung und Nut­zung sei­nes Stand­or­tes zuge­stimmt hat. Es gibt fünf Maß­nah­men zur Stand­ortermitt­lung: Nut­zer­ein­ga­ben, Web­brow­ser, IP-Adres­sen, GPS-Daten und Funk­zel­len­or­tung. Wir stel­len Dir alle Maß­nah­men kurz vor.

Nutzereingaben bestimmen Standortermittlung

Die leich­tes­te Vari­an­te der Stand­ortermitt­lung ist die manu­el­le Ein­ga­be durch den Nut­zer. Auf zahl­rei­chen Web­sei­ten kön­nen Nut­zer die Spra­che und Regi­on manu­ell aus­wäh­len. Prei­se, Lie­fer­zei­ten und Daten­schutz­in­for­ma­tio­nen aktua­li­sie­ren sich ent­spre­chend. Die­se Metho­de ist abhän­gig von der Genau­ig­keit und Auf­rich­tig­keit der Inter­net­nut­zer und beruht auf frei­wil­li­gen Anga­ben. Der aktu­el­le Auf­ent­halts­ort des Nut­zers spielt bei die­ser Metho­de kei­ne Rol­le, der Nut­zer könn­te also aus Kana­da ein Paket bei Zalan­do nach Ham­burg bestellen.

Standortfreigabe über den Browser

Brow­ser wis­sen eini­ges über den Inter­net­nut­zer, sie spei­chern Such­his­to­rie, Pass­wör­ter und ande­re Merk­ma­le, um den Nut­zer zu iden­ti­fi­zie­ren. Web­sei­ten kön­nen den Brow­ser auf­for­dern, den Stand­ort des Nut­zers über die stand­ort­re­le­van­ten Daten im Betriebs­sys­tem aus­zu­le­sen und an die Web­sei­te wei­ter­zu­ge­ben. Die­se Daten wer­den über die Geo­lo­ca­ti­on-API in kon­kre­te Koor­di­na­ten umge­wan­delt und an die Web­sei­te zurück­ge­spielt. Die­se Metho­de ist von der tech­ni­schen Aus­stat­tung des End­ge­rä­tes abhän­gig. Außer­dem ist die Stand­ort­frei­ga­be von der aus­drück­li­chen Zustim­mung des Nut­zers abhän­gig und wird bei jeder Sei­te erneut abge­fragt. Eini­ge Brow­ser, wie Goog­le Chro­me, erlau­ben die Wei­ter­ga­be der Stand­ort­da­ten nur an Web­sei­ten mit HTTPS-Verbindungen.

Targeting mit IP-Adressen

Ein wei­te­res Instru­ment für die Stand­ort­be­stim­mung ist die IP-Adres­se. Jeder Nut­zer hat eine indi­vi­du­el­le IP-Adres­se. Sobald er im Brow­ser eine Inter­net­adres­se ein­gibt oder über eine Such­ma­schi­ne sucht, kom­mu­ni­zie­ren Brow­ser und Web­ser­ver und tau­schen die IP-Adres­sen aus. IP-Adres­sen machen Gerä­te adres­sier­bar und kön­nen die Nut­zer ein­deu­tig iden­ti­fi­zie­ren. Die Stand­ort­be­stim­mung ist an die Ver­ga­be der IP-Adres­sen geknüpft. Die­se wer­den von der IANA (Inter­net Assi­gned Num­bers Aut­ho­ri­ty) an RIRs (Regio­nal Inter­net Regis­tries) ver­ge­ben. Es gibt fünf die­ser Regis­tries welt­weit, jede ist für eine bestimm­te Regi­on zustän­dig. Jede Regio­nen ver­fügt über eine Anzahl an IP-Adres­sen, die Aus­kunft über den Stand­ort des Nut­zers geben. Eine genaue Bestim­mung ist auf­grund der Daten­schutz­re­ge­lun­gen nicht möglich.

Targeting über GPS

Die GPS-Ortung kann den Stand­ort eines mobi­len End­ge­räts bis auf weni­ge Meter genau bestim­men, denn jedes mobi­le Gerät ist heu­te mit GPS-Emp­fän­gern aus­ge­stat­tet. Eine Loka­li­sie­rung über GPS kann nur dort erfol­gen, wo Satel­li­ten­si­gna­le emp­fan­gen wer­den. Dies schließt geschlos­se­ne Räu­me oft­mals aus, da das Signal nicht aus­rei­chend stark ist. Die­se Metho­de der Ortung funk­tio­niert nur dann, wenn die Stand­ort­diens­te am Gerät ein­ge­schal­tet sind. Außer­dem muss ein Nut­zer der Ver­wen­dung des Stand­or­tes für die Web­sei­te oder App aus­drück­lich zuge­stimmt haben. Die­se Metho­de schließt die Ortung von sta­tio­nä­ren Gerä­ten aus, da die­se sehr sel­ten mit GPS-Emp­fän­gern aus­ge­stat­tet sind und kon­zen­triert sich somit auf die Opti­mie­rung von mobi­len Web­sei­ten und Apps.

Funkzellenortung

Auch die­se Stand­ortermitt­lung kann ledig­lich mobi­le Gerä­te loka­li­sie­ren. Über den Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­an­bie­ter lässt sich die Posi­ti­on des Geräts über den Funk­mast ermit­teln, in des­sen Funk­zel­le das Gerät ein­ge­bucht ist. Die Genau­ig­keit der Posi­ti­on hängt von der Anzahl der umlie­gen­den Funk­mas­te ab, des­we­gen funk­tio­niert die Ortung in Groß­städ­ten bes­ser als in länd­li­chen Gegen­den. Die­se Art der Ortung kommt des Öfte­ren bei ver­lo­re­nen oder gestoh­le­nen Gerä­ten zum Ein­satz. Oft­mals nutzt auch die Poli­zei die­se Art der Stand­ortermitt­lung um die Suche nach ver­däch­ti­gen Per­so­nen zu unterstützen.

Jetzt weißt Du wie und wofür Du Geo­tar­ge­ting ein­set­zen kannst und kennst die Tech­ni­ken zur Stand­ortermitt­lung Dei­ner Nut­zer. Nun kannst Du Dei­ne .ham­burg-Inter­net­adres­se noch regio­na­ler aus­rich­ten, und wirst bes­ser von poten­zi­el­len Kun­den gefunden.

Bei der regionalen Suche gefunden werden: So nutzt Du Geotargeting – Teil 1

Du hast eine neue .ham­burg-Inter­net­adres­se und möch­test Dei­ne Web­sei­te für regio­na­le Kun­den noch sicht­ba­rer machen? In die­ser Bei­trags­rei­he zum Geo­tar­ge­ting zei­gen wir Dir, wie Du Dei­ne Inhal­te regio­nal opti­mie­ren kannst und wel­chen Bei­trag Dei­ne .ham­burg-Inter­net­adres­se bereits für die regio­na­le Auf­find­bar­keit leistet.

Geo­tar­ge­ting ist Bestand­teil des Mar­ke­ting und dient der geo­gra­fi­schen Loka­li­sie­rung Dei­ner Ziel­grup­pen. Ziel ist es, poten­zi­el­len Kun­den pass­ge­nau zuge­schnit­te­ne Inhal­te aus ihrer Regi­on zur Ver­fü­gung zu stel­len. Auf Bedürf­nis­se ange­pass­te Web­in­hal­te wer­den von Nut­zern als rele­van­ter ange­se­hen. Der Stand­ort des Nut­zers spielt dabei die ent­schei­den­de Rol­le, denn er gibt Auf­schluss über die sozio­kul­tu­rel­len Beson­der­hei­ten, Spra­che und recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen in sei­ner Region.

Geo­tar­ge­ting ist eines der Tools, das eben­falls für die Such­ma­schi­nen­op­ti­mie­rung genutzt wer­den kann. Es kommt vor allem bei der Aus­rich­tung der Web­sei­te auf regio­na­le Such­an­fra­gen zum Ein­satz. Die­se Such­an­fra­gen geben kla­re Hin­wei­se auf die Regi­on, in der der Nut­zer sich befin­det oder sucht, bei­spiels­wei­se nach einer Apo­the­ke in Ham­burg oder einem Hotel in Mün­chen. In Kom­bi­na­ti­on damit kom­men auch die IP- oder GPS-Loka­li­sie­rung, die Du in Teil 2 unse­res Blog­bei­trags ken­nen­lernst, beim Geo­tar­ge­ting zum Einsatz.

Wie Du Geotargeting einsetzen kannst

Um einer Such­ma­schi­ne die regio­na­le Rele­vanz Dei­ner Web­sei­te zu ver­deut­li­chen, kannst du eine oder alle der fol­gen­den Maß­nah­men anwenden.

1.    Local Cita­ti­ons: Um die Rele­vanz der Web­sei­te für Such­ma­schi­nen zu erhö­hen, soll­test Du Dei­ne Web­sei­te auf reprä­sen­ta­ti­ven Bran­chen­por­ta­len ein­tra­gen. Dei­ne Daten soll­ten über­all iden­tisch sein. Bei eini­gen Por­ta­len kann man zusätz­lich Fotos und Such­be­grif­fe hin­zu­fü­gen. Du soll­test die­se Funk­tio­nen nut­zen, denn je detail­lier­ter Dei­ne Daten sind, des­to rele­van­ter wer­den sie für Such­ma­schi­nen.
2.    Goog­le-My-Busi­ness: Der Ein­trag in die­ses kos­ten­lo­se Tool von Goog­le ent­spricht einem Bran­chen­buch­ein­trag. Unter­neh­men legen ein Pro­fil an, geben die wich­tigs­ten Infor­ma­tio­nen an und mar­kie­ren ihren Stand­ort auf Goog­le Maps. Bei der regio­na­len Suche erhöhst Du damit die Chan­ce, dass Dei­ne Web­sei­te pro­mi­nent in den Such­ergeb­nis­sen ange­zeigt wird.
3.    Bewer­tun­gen: Wenn Du für Dei­ne Web­sei­te Local Cita­ti­ons und Goog­le-My-Busi­ness nutzt, dann soll­test Du Nut­zern erlau­ben Bewer­tun­gen zu Dei­nem Unter­neh­men und Dei­nen Pro­duk­ten zu schrei­ben. Bewer­tun­gen gel­ten als zusätz­li­cher Ran­king­fak­tor für die loka­le Such­ma­schi­nen­op­ti­mie­rung.
4.    Onpage-Opti­mie­rung: Die auf­wen­digs­te, aber viel­ver­spre­chends­te Maß­nah­me ist die Opti­mie­rung von Inhal­ten auf Dei­ner Inter­net­sei­te. Die­se umfas­sen nicht nur die Tex­te und Bei­trä­ge, son­dern auch Meta­in­for­ma­tio­nen, Title-Tags und Alt-Attri­bu­te, Über­schrif­ten und die Inter­net­adres­se. Mit Dei­ner .ham­burg-Inter­net­adres­se zeigst Du Goog­le, dass Du Pro­duk­te in der Metro­po­le ver­kaufst und hast somit bereits einen wich­ti­gen Bei­trag zu der Opti­mie­rung Dei­ner Web­sei­te geleis­tet. Die ande­ren Anpas­sun­gen soll­test Du eben­falls regio­nal opti­mie­ren, wenn Du für Such­ma­schi­nen als rele­vant ein­ge­stuft wer­den möch­test. Zudem ist es sinn­voll, eine Goog­le-Maps-Appli­ka­ti­on auf der Web­sei­te ein­zu­bin­den, ers­tens um die Regio­na­li­tät auf­zu­zei­gen und zwei­tens, um Goog­le die Ver­knüp­fung Dei­ner Inter­net­sei­te mit Goog­le-My-Busi­ness und ande­ren Ein­trä­gen zu erleichtern.

Wofür Du Geotargeting einsetzen kannst

•    Im E‑Commerce: Beson­ders für Online­shops bie­tet sich das Geo­tar­ge­ting an. So wird der Shop an die Regi­on des Kun­den ange­passt. Die­se Anpas­sung gilt nicht nur für die Spra­che, son­dern auch für die Prei­se, Lie­fer­be­din­gun­gen, Wäh­rung und regio­nal­spe­zi­fi­sche Pro­duk­te.
•    Sprach­an­ge­pass­te Inhal­te: Vie­le Inter­net­sei­ten wer­den in meh­re­ren Spra­chen ange­zeigt. Die Infor­ma­tio­nen im Brow­ser geben der Web­sei­te einen Hin­weis auf die Regi­on und die damit ver­bun­de­ne Spra­che. Im 2. Teil die­ses Bei­tra­ges erklä­ren wir Dir, wel­che Tar­ge­ting-Mög­lich­kei­ten außer­dem Hin­wei­se auf die bevor­zug­te Spra­che geben kön­nen.
•    Regio­na­le Wer­bung: Geo­tar­ge­ting kann genutzt wer­den, um Wer­bung ziel­grup­pen­spe­zi­fisch aus­zu­spie­len. Mit Goog­le AdWords lässt sich dies rela­tiv ein­fach kon­fi­gu­rie­ren. Mit der Infor­ma­ti­on zur Regi­on des Inter­net­nut­zers wird je nach Ein­stel­lung auto­ma­tisch ent­schie­den, ob die Anzei­ge aus­ge­spielt wer­den soll oder nicht. Rich­tet sich Dein Ange­bot bspw. an Ham­bur­ger, so wird die Anzei­ge nur aus­ge­spielt, wenn der Nut­zer sich in Ber­lin befin­det.
•    Urhe­ber­schutz: Die­se Nut­zungs­mög­lich­keit kommt vor allem bei Strea­ming­diens­ten, wie You­Tube oder Net­flix zum Ein­satz. Die Diens­te pas­sen die ver­füg­ba­ren Inhal­te die Regi­on des Nut­zers an, um die Urhe­ber­rech­te zu schüt­zen. Dies trifft teil­wei­se auch auf die Online-Diens­te der ARD zu, deren Inhal­te sich nur in bestimm­ten Län­dern abru­fen las­sen.
•    Zah­lungs­ver­bind­lich­keit: Oft­mals wer­den Stand­ort­in­for­ma­tio­nen zum Abgleich mit Kun­den­da­ten genutzt, um bei Zah­lun­gen im Inter­net Online-Betrü­gern schnel­ler auf die Spur zu kommen.

Im zwei­ten Teil die­ses Bei­trags erklä­ren wir Dir wie die Stand­ortermitt­lung, auf der das Geo­tar­ge­ting beruht, funktioniert.

69. ICANN-Meeting in Hamburg

Das 69. ICANN-Mee­ting fin­det in Ham­burg statt: Vom 17. bis 22. Okto­ber 2020 tref­fen sich inter­na­tio­na­le Teil­neh­mer im Con­gress Cen­ter der Han­se­stadt, um in Work­shops und offe­nen Foren viel­fäl­ti­ge The­men zu Sicher­heit, Recht und Tech­nik des Inter­nets zu dis­ku­tie­ren. Gast­ge­ber der Ver­an­stal­tung sind eco – Ver­band der Inter­net­wirt­schaft, DENIC und die Stadt Hamburg. 

Dirk Kri­schenow­ski, Betrei­ber der loka­len Inter­net-Endung .ham­burg, begrüßt die Wahl der ICANN: „Als Bestand­teil eines Teils der Inter­net-Infra­struk­tur freu­en wir uns, so vie­le Inter­net-Exper­ten in unse­rer Stadt will­kom­men zu hei­ßen. Für .ham­burg ist das Tref­fen außer­dem eine gute Gele­gen­heit, öffent­lich noch stär­ker wahr­ge­nom­men zu werden.“

Tra­di­tio­nell fin­den ICANN-Mee­tings drei­mal jähr­lich in ver­schie­de­nen Tei­len der Welt statt. Neben Ham­burg wähl­te das ICANN-Board Can­cun und Kua­la Lum­pur als Stand­or­te für das Jahr 2020. Can­cun in Mexi­ko ist vom 7. bis 12. März Gast­ge­ber des „Com­mu­ni­ty Forum“ genann­ten 67. ICANN-Mee­tings; das „Poli­cy Forum“ fin­det vom 22. bis 25. Juni in der malay­si­schen Haupt­stadt Kua­la Lum­pur statt. Ham­burg ist Stand­ort des letz­ten der drei jähr­li­chen Tref­fen und damit Gast­ge­ber des „Annu­al Gene­ral Meeting“.

Die Abkür­zung ICANN steht für Inter­net Cor­po­ra­ti­on for Assi­gned Names and Num­bers. Die ICANN ist ein pri­va­tes, nicht gewinn­ori­en­tier­tes Unter­neh­men mit Sitz in Kali­for­ni­en und für die Ver­wal­tung der Namen und Num­mern im Inter­net zustän­dig. Ihre Mis­si­on ist, das Inter­net sta­bil und sicher zu betrei­ben. Im Rah­men des Mul­ti-Stake­hol­der-Kon­zep­tes wer­den Richt­li­ni­en für den Betrieb und die Wei­ter­ent­wick­lung der tech­ni­schen Infra­struk­tur, wie bei­spiels­wei­se Top-Level-Domains und Name­ser­ver, entwickelt. 

Die Europäische Datenschutzgrundverordnung – was ändert sich für unsere Kunden

Die Daten­schutz­grund­ver­ord­nung, abge­kürzt DSGVO, ist seit dem 25. Mai 2018 Grund­la­ge für die Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten. Sie stärkt die Rech­te von Inter­net­nut­zern in Bezug auf ihre Daten. Unter­neh­men müs­sen Inter­net­nut­zer ab sofort klar und trans­pa­rent dar­über infor­mie­ren, wel­che Daten gespei­chert wer­den, und wie sie ver­wen­det wer­den. Unter­neh­men haben kla­re Vor­ga­ben, wie sie Ein­wil­li­gun­gen und Wider­ru­fe zur Daten­ver­ar­bei­tung ver­ständ­lich for­mu­lie­ren müs­sen. Ziel der DSGVO ist, dass Nut­zer wis­sen, wie ihre Daten ver­ar­bei­tet werden.

Bezo­gen auf uns ist die wich­tigs­te Ände­rung durch die DSGVO die Ver­öf­fent­li­chung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten in dem Regis­ter aller regis­trier­ten Inter­net­adres­sen unter .ham­burg. Das Regis­ter wird auch als „WHOIS“ bezeich­net, und ist online unter whois.nic.hamburg. Es ent­hält die Daten, die Inha­ber von .ham­burg-Adres­sen beim Regis­trie­ren einer Adres­se beim Regis­trar bzw. Pro­vi­der angeben.

Seit dem 25. Mai 2018 ver­öf­fent­li­chen wir nicht län­ger die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten des Inha­bers, tech­ni­schen und admi­nis­tra­ti­ven Ansprech­part­ners. Bis­her waren wir auf­grund unse­res Ver­tra­ges mit der Inter­net-Auf­sichts­or­ga­ni­sa­ti­on ICANN (www.icann.org), dazu ver­pflich­tet, die­se zu ver­öf­fent­li­chen. ICANN hat jetzt neue Rege­lun­gen für Betrei­ber von Inter­net-Endun­gen wie uns her­aus­ge­ge­ben: https://www.icann.org/news/announcement-2018–05-17-en.

Wir haben uns aller­dings ent­schlos­sen, über die Vor­ga­ben der ICANN hin­aus­ge­hend noch weni­ger Daten zu ver­öf­fent­li­chen, d.h. weder die Orga­ni­sa­ti­on, noch Ort, Post­leit­zahl und Land des Inha­bers einer .ham­burg-Inter­net­adres­se. Wir ver­öf­fent­li­chen auch kei­ne E‑Mail-Adres­sen mehr. Seit dem 25. Mai 2018 ver­öf­fent­li­chen wir unter whois.nic.hamburg nur noch die Inter­net­adres­se, das Regis­trie­rungs- und Lauf­zeit­da­tum, die Name­ser­ver sowie der Regis­trar, bei dem sie regis­triert wurde.

Wenn ein Inha­ber einer .ham­burg-Adres­se oder eine ande­re berech­tig­te Per­son bzw. Orga­ni­sa­ti­on Aus­kunft zu den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten haben möch­te, ist der Regis­trar bzw. Pro­vi­der der rich­ti­ge Ansprech­part­ner. Wenn er die Daten nicht bereit­stellt, kann die Aus­kunft bei uns ange­for­dert wer­den unter www.nic.hamburg/whois.

Unse­re Daten­schutz­er­klä­rung fin­dest Du hier: Daten­schutz­er­klä­rung | nic.hamburg. Habst Du Fra­gen? Sen­de uns eine E‑Mail an sup­port (at) nic.hamburg oder ruf uns an: 040 6506 2020.

DSGVO – Die Datenschutzgrundverordnung – Teil 1

Die Daten­schutz­grund­ver­ord­nung, abge­kürzt DSGVO bzw. deren eng­lisch­spra­chi­ge Über­set­zung GDPR ist bereits im Mai 2016 in Kraft getre­ten und wird ab 25. Mai 2018 durch­ge­setzt. Die DSGVO stärkt die Rech­te von Nut­zern. Sie zielt dar­auf, eine trans­pa­ren­te Daten­er­he­bung und ‑ver­wen­dung sicher­zu­stel­len, wenn Nut­zer ihre Daten in digi­ta­len Platt­for­men und Anwen­dun­gen ein­ge­ben. Unter­neh­men erhal­ten zudem kla­re Vor­ga­ben, wie sie Ein­wil­li­gun­gen und Wider­ru­fe zur Daten­ver­ar­bei­tung zu for­mu­lie­ren haben, so dass Nut­zer ein­fach erken­nen kön­nen, wie ihre Daten ver­ar­bei­tet wer­den. Eine Miss­ach­tung die­ser Vor­schrif­ten kann deut­li­che Buß­gel­der zur Fol­ge haben.

Wir stel­len euch alle wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen zur DSGVO vor:

Was ist die DSGVO?

Die Daten­schutz­grund­ver­ord­nung ist eine in der EU gel­ten­de Ver­ord­nung für ein ein­heit­li­ches Daten­schutz­recht. Ziel der DSGVO ist es, Nut­zer beim Schutz ihrer pri­va­ten Daten zu stär­ken. Im April 2016 ist die DSGVO in Kraft getre­ten, ab Mai die­sen Jah­res wird sie nun durch­ge­setzt und ist damit ver­pflich­tend für alle Unter­neh­men, die in der EU ansäs­sig sind, oder die mit Daten von EU-Bür­gern arbei­ten. Ein Ver­stoß die­ser Geset­ze führt zu erheb­li­chen Buß­gel­dern. Vor der Ein­füh­rung der DSGVO galt in Deutsch­land das Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz, wel­ches als natio­na­les Gesetz wei­ter­hin Gül­tig­keit hat.

Was ist neu in der DSGVO?

Gemäß DSGVO haben Nut­zer neue Rech­te, die ins­be­son­de­re ihr Aus­kunfts­recht stär­ken und für mehr Trans­pa­renz sorgen:

  1. Recht auf Daten­über­trag­bar­keit: Jeder Nut­zer hat die Mög­lich­keit, bei einem Wech­sel des Anbie­ters sei­ne per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten mit­zu­neh­men. Der Anbie­ter ist dazu ver­pflich­tet, dem Nut­zer die­se Infor­ma­tio­nen bereitzustellen.
  2. Umfas­sen­de­res Aus­kunfts­recht: Die neue DSGVO stärkt die Rech­te von Nut­zern, indem sie ihnen einen Aus­kunfts­an­spruch dar­über ein­räumt, wel­che Daten ver­ar­bei­tet werden.
  3. Umfas­sen­de­res Ein­wil­li­gungs­recht und Wider­rufs­recht: Vor einer Ein­wil­li­gung müs­sen Nut­zer vor­ab wei­ter­ge­hen­de Infor­ma­tio­nen erhal­ten, wie die daten gespei­chert und ver­ar­bei­tet wer­den. Die Kopp­lung an Gewinn­spie­le ist eben­falls nicht mehr erlaubt. Nut­zer erhal­ten ein kla­re­res Wider­rufs­recht, und kön­nen die Ein­wil­li­gung zur Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten nur „für einen oder meh­re­re bestimm­te Zwe­cke“ erteilen.
  4. Infor­ma­ti­ons­recht bei Über­tra­gung der Daten ins Aus­land: Neu ist die Infor­ma­ti­ons­pflicht von Unter­neh­men, sofern die­se per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten an ein Dritt­land oder eine inter­na­tio­na­le Orga­ni­sa­ti­on über­mit­teln. Der betrof­fe­ne Nut­zer muss dar­über infor­miert wer­den, dass es sich um ein so genann­tes „unsi­che­res Dritt­land“ handelt.

Wie sich die DSGVO auf Domain-Regis­trie­run­gen aus­wirkt, stel­len wir im nächs­ten Blog­bei­trag vor.

Was ist eine digitale Stadtmarke?

Heut­zu­ta­ge steht die Digi­ta­li­sie­rung sowohl im betrieb­li­chen als auch im pri­va­ten Kon­text sehr hoch auf der Agen­da. Auch die Stadt­mar­ke erfährt Digi­ta­li­sie­rung. Sie wird mit digi­ta­len Pro­duk­ten und Dienst­leis­tun­gen zur digi­ta­len Stadt­mar­ke erwei­tert. Die­se ist der Inbe­griff von moder­ner Urba­ni­tät und steht für geho­be­ne Lebens­qua­li­tät, Umwelt­freund­lich­keit, Stand­ort­at­trak­ti­vi­tät, Effi­zi­enz und Bürgernähe.

Digitale Stadtmarke ergänzt die Stadtmarke

Die Stadt­mar­ke ent­steht auf Basis des­sen, dass die Infra­struk­tur im Bereich Ener­gie, Bil­dung, Gesund­heit und Mobi­li­tät mit neu­es­ten Tech­no­lo­gien moder­ni­siert wird. Außer­dem steht hin­ter der Mar­ke ein Ver­spre­chen, näm­lich Leben in Städ­ten zu erleich­tern. Dies wird vor allem durch die Digi­ta­li­sie­rung von Behör­den­gän­gen, Arzt­ter­mi­nen via Tele-Moni­to­ring, Same-Day-Deli­very-Sys­te­men und digi­ta­li­sier­ten Bil­dungs­an­ge­bo­ten durchgesetzt.

Digitale Stadtmarke – Studien und Artikel

Die Unter­neh­mens­be­ra­tung Dot­zon GmbH ana­ly­siert seit 2014 Digi­ta­le Stadt­mar­ken. Ihre Stu­di­en stel­len anhand von Key Per­for­mance Indi­ka­to­ren vor, wel­che Digi­ta­le Stadt­mar­ke beson­ders erfolg­reich ist. Neben den rei­nen Zah­len kom­men aber auch Bei­spie­le aus der Pra­xis nicht zu kurz. Die Stu­di­en stel­len prä­gnan­te Bei­spie­le vor, die in den Städ­ten sicht­bar sind. 

Wer mehr zu dem The­ma erfah­ren möch­te, kann den voll­stän­di­gen Arti­kel zur digi­ta­len Stadt­mar­ke bei Cir­cleID lesen. 

Sicherheit im Internet: Wie sicher ist Deine Webseite und was kannst du verbessern?

Schon klei­ne Daten­lecks kön­nen zu Umsatz­ein­brü­chen, Image­schä­den oder Rechts­strei­ten füh­ren. Vor allem beim Online-Shop­ping ver­trau­en vie­le Kun­den den Anbie­tern ihre Daten und Zah­lungs­in­for­ma­tio­nen an. Daher ist es wich­tig, dass Du die Kun­den­da­ten aus­rei­chend schützt.

6 Tipps für die Sicherheit deiner Webseite

Durch gute Vor­be­rei­tung und regel­mä­ßi­ge Kon­trol­le kön­nen Sicher­heits­lü­cken früh­zei­tig auf­ge­deckt wer­den. Wer den Über­blick über sei­ne Web­site behält, macht es Hackern schwe­rer, die­se anzu­grei­fen. Für eine siche­re Web­sei­te haben wir dir eini­ge Tipps zusammengestellt:

1 Security Checks für deine Webseite

Mit einem simp­len und kos­ten­lo­sen Secu­ri­ty Check kannst Du Sicher­heits­lü­cken früh­zei­tig erken­nen und behe­ben. Die­se Checks simu­lie­ren einen Hacker-Angriff und zei­gen Schwach­stel­len auf dei­ner Web­sei­te auf. Secu­ri­ty Checks kannst du bei vie­len Anbie­tern durch­füh­ren, unter ande­rem bei word­fence, Initia­ti­ve S oder bei hackertarget.

2 Webseite kontinuierlich aktualisieren

Ob Betriebs­sys­tem, Anwen­dun­gen oder Plug­ins, es gibt regel­mä­ßig neue Updates für dei­ne Soft­ware. Die Ent­wick­ler fin­den oft­mals Sicher­heits­lü­cken, die sie durch Updates behe­ben. Prüf also regel­mä­ßig, ob alle Anwen­dun­gen und dein Betriebs­sys­tem auf dem neu­es­ten Stand sind.

3 Regelmäßige Backups

Ein regel­mä­ßi­ges Back­up dei­ner Web­sei­te macht Sinn, damit du bei einem Daten­ver­lust immer dei­ne aktu­el­len Daten schnell wie­der­her­stel­len kannst. Denn Hacker haben nicht aus­schließ­lich den Daten­miss­brauch im Sinn. Es gibt zahl­rei­che Bei­spie­le, bei denen sie gan­ze Web­sei­ten oder Daten­ban­ken gelöscht oder über­schrie­ben haben. Sicher daher dei­ne Inhal­te so, dass du jeder­zeit dar­auf zurück­grei­fen kannst.

4 Starke Passwörter

Das belieb­tes­te Pass­wort ist 123456, gefolgt von Alter­na­ti­ven wie pass­wort und hal­lo. Wer ein schwa­ches Pass­wort wählt, macht sich zum leich­ten Ziel für Hacker. Ein star­kes Pass­wort ent­hält daher Groß- und Klein­buch­sta­ben, Zah­len, Son­der­zei­chen und ist min­des­tens 15 Zei­chen lang. Ände­re es am bes­ten regel­mä­ßig, ein guter Tur­nus ist alle drei Mona­te. Ver­wen­de am bes­ten je Anwen­dung ein ande­res Pass­wort. Dei­ne Pass­wör­ter soll­ten kei­nes­falls klar iden­ti­fi­zier­ba­re Namen oder leicht erkenn­ba­re Wort­kom­bi­na­tio­nen ent­hal­ten. Im Inter­net fin­dest du zahl­rei­che Tipps zur Gene­rie­rung von star­ken Passwörtern.

5 Über Neuerungen informieren

Wer sich regel­mä­ßig über aktu­el­le Gefah­ren und Sicher­heits­lü­cken infor­miert, kann sich am ehes­ten vor die­sen schüt­zen. Das Sup­port­fo­rum des eige­nen CMS ist meist die bes­te Anlauf­stel­le. Hier wer­den poten­zi­el­le Sicher­heits­lü­cken kom­mu­ni­ziert, und auf­ge­zeigt, wie du sie schlie­ßen kannst. Sehr gute Infor­ma­tio­nen fin­dest du auch beim Bun­des­amt für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik oder bei Hei­se Online.

6 http versus https – SSL-Zertifikat

Um beim Aus­tausch von Daten die nöti­ge Sicher­heit zu gewähr­leis­ten, soll­ten die­se ver­schlüs­selt wer­den. Mit Hil­fe von SSL-Zer­ti­fi­ka­ten (SSL steht dabei für Secu­re Socket Lay­er) kön­nen die Daten nur schwer von Hackern abge­fan­gen und aus­ge­le­sen wer­den. Bei zahl­rei­chen Pro­vi­dern ist ein sol­ches Zer­ti­fi­kat bereits für dei­ne Web­sei­te inklu­diert oder du kannst es sepa­rat kau­fen. Das grü­ne Schloss-Sym­bol in der Such­leis­te zeigt dei­nen Kun­den, dass du die Daten ver­schlüs­selst und führt zu einem höhe­ren Sicher­heits­ge­fühl beim Online-Shopping.