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#SaferInternetDay – mehr Internetsicherheit!

Zum „Safer Inter­net Day“ haben wir ein paar Tipps rund um Dei­ne Sicher­heit im Inter­net zusammengestellt.

Sichere E‑Mails

Um sicher­zu­ge­hen, dass Dei­ne E‑Mails nicht von Frem­den gele­sen wer­den, emp­feh­len wir, die­se zu ver­schlüs­seln oder eine elek­tro­ni­sche Signa­tur zu nut­zen. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­dest Du auf der „Sicher im Netz“-Webseite des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums des Innern unter: https://www.sicher-im-netz.de/sichere-e-mails und auf https://www.bsi-fuer-buerger.de.

Webseiten mit betrügerischen Absichten

Im Inter­net gibt es zahl­rei­che Web­sei­ten und Anwen­dun­gen, die zum Ziel haben, per­sön­li­che Daten, Kre­dit­kar­ten­da­ten oder Zugangs­da­ten ein­zu­sam­meln. Dabei kann es sich um so genann­te Phis­hing-Sei­ten han­deln, Tro­ja­ner, Mal­wa­re oder Viren.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­dest Du auf der „Sicher im Netz“-Webseite des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums des Innern unter: https://www.sicher-im-netz.de/

Sichere Internet-Adressen unter .hamburg

Jeder Inha­ber einer .ham­burg-Adres­se hat die Mög­lich­keit, sei­ne Domain durch eine DNS­SEC-Signie­rung zu schüt­zen. Durch die Signie­rung ist für den Nut­zer der Web­sei­te erkenn­bar, ob die über­tra­ge­nen Daten tat­säch­lich den ursprüng­lich vom Anbie­ter ein­ge­stell­ten Daten entsprechen.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­dest Du hier­zu unter https://de.wikipedia.org/wiki/Domain_Name_System_Security_Extensions, oder sprich uns direkt bzw. Dei­nen Pro­vi­der an.

7 Tipps für die erfolgreiche Namenswahl Deiner Internetadresse

In die­sem Blog­bei­trag haben wir Dir die Top Tipps für die per­fek­te Namens­wahl für Dei­ne .ham­burg-Inter­net­adres­se zusam­men­ge­stellt. Mit die­sen Tipps fin­dest Du den idea­len Namen für die Inter­net­sei­te Dei­nes Unter­neh­mens, Dei­ner per­sön­li­chen Web­site oder Dei­nes Blogs. .ham­burg-Inter­net­adres­sen zei­gen nicht nur die Zuge­hö­rig­keit zur Stadt Ham­burg, son­dern ver­bes­sern auch Dein Goog­le-Ran­king und damit die Sicht­bar­keit für poten­zi­el­le Kunden.

1. Prüfe die Verfügbarkeit Deiner Wunschadresse!

Prü­fe zunächst, ob die von Dir gewünsch­te Web­adres­se noch frei ist. Dies kannst Du bei ver­schie­de­nen Pro­vi­dern, wie zum Bei­spiel www.united-domains.de tun. Ob Dei­ne .ham­burg-Wunsch­adres­se noch frei ist, kannst Du auf unse­rer Start­sei­te erfah­ren. Ist Dei­ne Wunsch­adres­se bereits ver­ge­ben, über­le­ge Dir eine alter­na­ti­ve tref­fen­de Beschrei­bung und nut­ze die fol­gen­den Tipps:

2. Wähle einen kurzen und einprägsamen Begriff!

Inter­net­adres­sen bestehen durch­schnitt­lich aus 7 bis 13 Zei­chen, denn lan­ge Namen oder Begrif­fe las­sen sich oft wesent­lich schlech­ter mer­ken als kur­ze Wör­ter. Zudem sind kür­ze­re Wör­ter weni­ger anfäl­lig für Tipp­feh­ler. Wäh­le des­halb ein kur­zes Schlag­wort, das Dein Unter­neh­men oder Dein Vor­ha­ben tref­fend beschreibt und nach dem Du selbst als Drit­ter suchen wür­den. Bei .ham­burg-Adres­sen ist grund­sätz­lich alles ab einem Zei­chen (Buch­sta­ben oder Zahl) mög­lich! Über­le­ge Dir, könn­test Du Dir den Namen Dei­ner Web­adres­se auch als Unbe­tei­lig­ter mer­ken, wenn ein Freund Dir davon erzäh­len würde?

3. Schaffe eine Übersicht!

Wünscht Du Dir für Dei­ne Adres­se einen Begriff, der aus meh­re­ren Wör­tern besteht, so kann die­ser als Wort­ket­te oft unüber­sicht­lich wir­ken und schlecht les­bar sein. So ist www.tourdefrancerennen.de auf den ers­ten Blick kaum noch zu ent­zif­fern. Nut­ze des­halb für eine bes­se­re Les­bar­keit ggf. Bin­de­stri­che, z.B. www.tour-de-france-rennen.de. Beach­te jedoch, dass die Bin­de­stri­che nicht auf­ein­an­der­fol­gend, zu Beginn, zum Schluss des Namens oder an drit­ter und vier­ter Stel­le ste­hen kön­nen. Das heißt, Adres­sen wie „gute—Adresse.hamburg“ , sowie „-gute-Adresse.hamburg“, „gute-Adresse-.hamburg“ oder „gu—te-Adresse.hamburg“ sind nicht möglich.

4. Vermeide Umlaute und „ß“/Esszett!

Inter­na­tio­nal sind Inter­net­adres­sen mit Umlau­ten wie „Ä“, „Ö“ und „Ü“, sowie „ß“ wenig bekannt. Außer­dem funk­tio­nie­ren die jeweils zuge­hö­ri­gen E‑Mail-Adres­sen mit die­sen Zei­chen, wie bspw. info@änderungsschneiderei.hamburg oder info@fußpflege.hamburg oft­mals nicht. Ver­wen­de des­halb lie­ber „ae“, „oe“, „ue“ und „ss“ oder suche nach einem ande­ren pas­sen­den Begriff ohne Umlaut. Hier­zu kannst Du zum Bei­spiel das Syn­onym­le­xi­kon von www.openthesaurus.de benut­zen. In unse­rem Blog­bei­trag zu Umlaut-Inter­net­adres­sen fin­dest Du wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu die­sem Thema.

5. Sprich EINE (einheitliche) Sprache!

Web­adres­sen, die in einer ande­ren Spra­che ver­fasst sind als die ihr zuge­hö­ri­ge Inter­net-Endung z.B. „bonjour.hamburg“ oder „hello.hamburg“ wer­den oft­mals durch Such­ma­schi­nen schlech­ter gefun­den, als Web­adres­sen in einer ein­heit­li­chen Spra­che. Wäh­le also eine ein­heit­li­che Spra­che für die Web­adres­se und ihre zuge­hö­ri­ge Endung, wie zum Bei­spiel „hallo.hamburg“. So machst Du Dei­ne Web­site leich­ter auf­find­bar und erleich­terst Dei­ner loka­len Ziel­grup­pe die Suche.

6. Bleibe Dir treu!

Ver­wen­de für Dei­ne Web­adres­se kei­ne bereits geschütz­ten Namen, Werk­ti­tel oder Mar­ken, ansons­ten könn­te Dei­ne Inter­net­adres­se eine Rechts­ver­let­zung dar­stel­len! Auf­grund des Namens­rechts sind die Namen sowohl von Pro­mi­nen­ten, als auch von Per­so­nen aus Dei­nem per­sön­li­chen Umfeld geschützt und dür­fen nicht von Drit­ten ver­wen­det werden.

Auch bekann­te Werk­ti­tel, wie der Titel eines Films, einer Fern­seh­sen­dung, einer Zeit­schrift, eines Buchs oder einer Soft­ware soll­test Du grund­sätz­lich nicht als Web­adres­se benut­zen, soweit Du nicht selbst Urhe­ber oder Rech­te­inha­ber bist.

Vie­le Unter­neh­men las­sen sich ihren Namen oder mit dem Unter­neh­men ver­bun­de­ne Begrif­fe mar­ken­recht­lich schüt­zen. Des­halb soll­test Du auch sol­che Wör­ter nicht als Dei­ne eige­ne Inter­net­adres­se oder als ein Bestand­teil die­ser verwenden.

Bist Du Dir unsi­cher ob Dei­ne Wunsch­adres­se bereits als Mar­ke besteht, kannst Du Infor­ma­tio­nen zu bereits ein­ge­tra­ge­nen Mar­ken beim DPMA (Deut­sches Patent- und Mar­ken­amt), der HABM/EUIPO (Amt der Euro­päi­schen Uni­on für Geis­ti­ges Eigen­tum) und der WIPO (zustän­dig für inter­na­tio­na­le Mar­ken) auch online mit Hil­fe deren jewei­li­ger Such­ma­schi­ne gefun­den werden.

Auch „Tipp­feh­ler“ ‑Adres­sen wie z.B. „wiipedia.org“,„ebey.de“ oder „amazone.de“ soll­test Du nicht wäh­len, da auch die­se mög­li­cher­wei­se eine Rechts­ver­let­zung dar­stel­len können.

7. Beachte mögliche Einschränkungen durch Städtenamen und staatliche Einrichtungen!

Ver­wen­de für Dei­ne Web­adres­se kei­nen allein­ste­hen­den Städ­te- oder Gemein­de­na­men wie z.B. „hamburg.hamburg“. Das Recht die­se Namen zu ver­wen­den steht näm­lich den jewei­li­gen Kom­mu­nen allei­ne zu. In Kom­bi­na­ti­on mit einem ande­ren Begriff kannst Du jedoch auch einen Städ­te­na­men ver­wen­den. Ver­bin­de bei­spiels­wei­se Begrif­fe wie „handwerker-hamburg.de“ oder umge­he das Pro­blem, indem Du den Städ­te­na­men als Inter­net-Endung der Web­adres­se nut­zen, „zahnarzt.hamburg“. Auch Web­adres­sen für staat­li­che Ein­rich­tun­gen wie z.B. „bundesinnenministerium.de“ oder „bundeswehr.de“ sind geschützt und dür­fen nicht ver­wen­det werden.

Mit Hil­fe der sie­ben genann­ten Tipps wirst Du bestimmt einen geeig­ne­ten Namen für Dei­ne per­sön­li­che Inter­net­adres­se finden!

Beden­ke jedoch, dass die­ser Bei­trag ledig­lich Emp­feh­lun­gen für die Namens­wahl der Web­adres­se gibt und kei­ne Rechts­be­ra­tung ersetzt.

.Hamburg wünscht frohe Weihnachten

.Ham­burg wünscht allen ein fro­hes Fest und besinn­li­che Fei­er­ta­ge mit Fami­lie und Freun­den. Wir bli­cken zurück auf ein ereig­nis­rei­ches Jahr und freu­en uns täg­lich über die Begeis­te­rung an unse­ren Inter­net­adres­sen. Vie­le neue Adres­sen mit außer­ge­wöhn­li­chen, tol­len und bekann­ten Namen aus und um Ham­burg sind die­ses Jahr hinzugekommen.

Statt Geschen­ke zu ver­sen­den, haben wir uns auch in die­sem Jahr ent­schie­den, Kin­der zu unter­stüt­zen, denen es nicht so gut geht. Daher unter­stüt­zen wir die Fahr­rad­hel­den in Ham­burg mit einer Spen­de. Drei Kin­der erhal­ten Fahr­rä­der von uns geschenkt.

Wir spenden drei Fahrräder für die Fahrradhelden

Die Fahr­rad­hel­den Ham­burg wur­den im Jahr 2006 in Ber­lin gegrün­det. Seit dem Jahr 2014 gibt es sie nun auch in der Han­se­stadt. Der Ver­ein unter­stützt damit trau­ma­ti­sier­te und see­lisch kran­ke Kin­der, die auf­grund von Kin­der­schutz oder Krank­heit fremd unter­ge­bracht sind. Ziel ist es, die­sen Kin­dern Lebens­chan­cen zu ermög­li­chen. Die Kin­der lenen ihr Lebens­um­feld bes­ser ken­nen und nut­zen die Fahr­rä­der für den Weg zur Schu­le, zum Sport­ver­ein oder zum Spiel­platz. Ihr Bewe­gungs­ra­di­us wird durch ein Fahr­rad deut­lich erhöht und ver­bes­sert somit die Lebensqualität.

Wer auch ger­ne etwas spen­den möch­te fin­det alle Infor­ma­tio­nen auf www.fahrradhelden.hamburg.

In die­sem Sin­ne wün­schen wir eine besinn­li­che Weih­nachts­zeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

.hamburg, .nyc und andere GeoTLDs gründen Verband

Die Betrei­ber von über 50 so genann­ten GeoTLDs (geo­gra­phi­sche Top-Level-Domains), wie .ham­burg, .paris und .tokyo, haben Ende Sep­tem­ber einen inter­na­tio­na­len Ver­band für die Ver­tre­tung ihrer Inter­es­sen gegrün­det. Der in Brüs­sel ein­ge­tra­ge­ne Ver­ein „GeoTLD Group AISBL” ist unter der Adres­se http://geotld.group zu erreichen.

.hamburg-Geschäftsführer ist Vizepräsident der geoTLDs

.ham­burg Geschäfts­füh­rer Dirk Kri­schenow­ski wur­de bei der Grün­dungs­ver­samm­lung für die kom­men­den drei Jah­re als Vize­prä­si­dent beru­fen. Zu sei­nen Auf­ga­ben zählt die Web­sei­te, Manage­ment des Ver­eins und die Reprä­sen­tanz bei ICANN.

.hamburg-Adressen mit Umlauten registrieren

Seit eini­gen Jah­ren kön­nen dank der Ein­füh­rung der Inter­na­tio­na­li­zed Domain Names (kurz: IDNs) auch Inter­net­adres­sen mit Umlau­ten wie ä, ö, ü, unse­rem deut­schen ß oder auch ande­ren län­der­spe­zi­fi­schen Zei­chen wie fran­zö­si­schen Akzen­ten und tür­ki­schen oder chi­ne­si­schen Zei­chen regis­triert wer­den. Sie basie­ren auf dem so genann­ten Puny­code-Ver­fah­ren, denn län­der­spe­zi­fi­sche Zei­chen müs­sen in maschi­nen­les­ba­re ASCII-Zei­chen umge­wan­delt wer­den. Bei der Regis­trie­rung von Domains mit die­sen Zei­chen gibt es ein paar Din­ge zu beachten.

Wie funktioniert das Punycode-Verfahren?

Sowohl die in Deutsch­land gebräuch­li­chen Umlau­te, als auch z.B. chi­ne­si­sche Zei­chen funk­tio­nie­ren tech­nisch nach dem­sel­ben soge­nann­ten Puny­code-Ver­fah­ren. Die­ses kon­ver­tiert Inter­net­adres­sen wie www.säge.hamburg in die ASCII-Form xn--sge-qla.hamburg. Die­se Form der Inter­net­adres­se ist welt­weit von allen Stan­dard-Brow­sern (Fire­fox, Inter­net-Explo­rer, Goog­le Chro­me, Safa­ri, Ope­ra) les­bar. Die auto­ma­ti­sche Puny­code-Codie­rung sorgt also dafür, dass Umlaut-Inter­net­adres­sen nach inter­na­tio­na­len Stan­dards über­all pro­blem­los genutzt wer­den können.

Welche Umlaute sind unter .hamburg registrierbar?

Unter .ham­burg kön­nen Inter­net­adres­sen mit den Umlau­ten ä, ö, ü, ß und eine gan­ze Rei­he ande­rer Zei­chen regis­triert wer­den. Hier fin­dest du die Über­sicht der ver­füg­ba­ren latei­ni­schen und cyril­li­schen Zeichen.

E‑Mail-Adressen zu Deiner Umlaut-Internetadresse

Zu jeder IDN-Domain, also auch zu www.säge.hamburg, las­sen sich indi­vi­du­el­le E‑Mail-Adres­sen wie info@säge.hamburg anle­gen. Aller­dings funk­tio­niert hier der­zeit die Über­tra­gung von E‑Mails durch die gän­gi­gen E‑Mail Cli­ents nicht aus­rei­chend zuver­läs­sig. Daher raten wir bis auf wei­te­res von der Nut­zung von Umlaut-Inter­net­adres­sen für E‑Mails ab, um sicher zu gehen, dass E‑Mails auch ankom­men. Künf­tig wird aller­dings auch die Nut­zung von IDN-Domains für E‑Mails mög­lich sein.

.Hamburger mit Umlaut-Internetadressen

Da Inter­net­adres­sen mit Umlau­ten vor allem auch in der exter­nen Kom­mu­ni­ka­ti­on, z.B. auf Visi­ten­kar­ten oder Fly­ern schö­ner sind (www.schönes.hamburg vs. www.schoenes.hamburg), haben sich bereits eini­ge Ham­bur­ger dafür ent­schie­den eine Umlaut-Inter­net­adres­sen zu benut­zen. Man­che nut­zen sie als Haupt-Inter­net­adres­se, ande­re lei­ten sie auf eine ande­re Inter­net­adres­se wei­ter. Als Haupt-Adres­sen wer­den z.B. www.anwälte.hamburg, www.fischbrötchenkönig.hamburg und mein-schlüsseldienst.hamburg genutzt, wäh­rend www.kleine-komödie.hamburg auf www.kleine-komoedie.de wei­ter­lei­tet. Ver­schie­de­ne Nut­zungs­ar­ten sind also denk­bar. Die Inter­net­adres­se mit Umlaut oder Son­der­zei­chen ist aber auf jeden Fall ein Hingucker!

.hamburg-Internetadressen vorbestellen

.ham­burg-Domains kön­nen in der Sun­ri­se-Pha­se (für im Trade­mark Clea­ring­house ein­ge­tra­ge­ne Mar­ken) bei den fol­gen­den Inter­net-Pro­vi­dern und Regis­tra­ren regis­triert werden:

  • 101domain
  • 1API
  • COMLAUDE
  • domain­re­gis­try
  • core­hub
  • GLOBAL VILLAGE
  • Host Euro­pe
  • Inter­netX
  • IP Mir­ror
  • Domain Dis­count 24
  • lex­syn­er­gy
  • Mail Club
  • MARCARIA
  • Mark­Mo­ni­tor
  • united domains

Was ist die Sunrise-Phase?

.ham­burg wird die digi­ta­le Basis für Unter­neh­men, Start­ups und Geschäfts­mo­del­le sein und die Nut­zung von Web­an­ge­bo­ten, Ser­vices und Dienst­leis­tun­gen in Ham­burg und der Metro­pol­re­gi­on durch leicht merk­ba­re Domains wie www.kino.hamburg för­dern. Mar­ken­in­ha­ber kön­nen in der „Sun­ri­se-Pha­se” bevor­rech­tigt .ham­burg-Domains regis­trie­ren, wenn sie sich im Trade­mark Clea­ring­house eintragen

Was Sie tun müssen und was wir für Sie tun können

Die Sun­ri­se-Pha­se star­tet am 14. Juli und endet am 13. August 2014, also bevor jeder Ham­bur­ger sich sei­ne .ham­burg-Domain sichern kann. Die Regis­trie­rung Ihrer Mar­ken­do­main ist bei zahl­rei­chen Regis­tra­ren mög­lich. Zum genau­en Pro­zess und wie Sie Ihre Mar­ke im Trade­mark Clea­ring­house Mar­ken­re­gis­ter (TMCH) ein­ge­tra­gen kön­nen bera­ten wir Sie ger­ne! Kat­rin Ohl­mer, Tele­fon 0173 2019240, ohlmer@dothamburg.de

Was gibt es zu beachten?

Ihre Mar­ke muss im TMCH ein­ge­tra­gen sein. Die Regis­trie­rung einer ent­spre­chen­den Domain in der Sun­ri­se-Pha­se ist nur bei einer genau­en Über­ein­stim­mung von Mar­ke und Domain mög­lich. Des Wei­te­ren müs­sen Sie die Regis­trie­rungs­be­din­gun­gen der jewei­li­gen neu­en Endung erfül­len. Bei .ham­burg müs­sen Sie dazu zum Bei­spiel eine Adres­se in Ham­burg oder der Metro­pol­re­gi­on vor­wei­sen kön­nen oder über einen Ham­bur­ger Regis­trar registrieren.

.hamburg-Domains – unsere Bewerbung rückt in Sicht

Auf dem vor kur­zem statt­ge­fun­de­nen ICANN-Mee­ting haben die ICANN-Direk­to­ren einen Arbeits­plan beschlos­sen, nach dem das Bewer­bungs­fens­ter für .ham­burg und ande­re neue Endun­gen am 30. Mai 2011 öff­nen soll. Die fina­le Ver­si­on des dazu­ge­hö­ri­gen Bewer­ber­hand­buchs (Appli­cant Gui­de Book, AGB) will ICANN am 10. Janu­ar 2011 ver­öf­fent­li­chen. Eine Vor­ver­si­on (Pro­po­sed Appli­cant Gui­de­book, AGB) soll bereits kom­men­de Woche am 09. Novem­ber erschei­nen. Nach­dem ICANN seit über einem Jahr kei­ne Zeit­pla­nung mehr vor­ge­legt hat­te, sind wir gespannt, ob die Anwei­sung des ICANN-Direk­to­ri­ums nun end­lich den Abschluss der Bewer­bungs­vor­be­rei­tun­gen und damit den Start­schuss für die .ham­burg-Domains einläutet.

.hamburg-Mitgliederversammlung 2010

Die dies­jäh­ri­ge Mit­glie­der­ver­samm­lung der Initia­ti­ve dot­Ham­burg e.V. konn­te dan­kens­wer­ter­wei­se bei Dum­rath und  Fass­nacht statt­fin­den. Sie stand ganz unter dem Zei­chen des näher rücken­den Bewer­bungs­fens­ters für neue gene­ri­sche Top-Level-Domains bei der ICANN. Ein wich­ti­ges The­ma neben dem Rück­blick auf das ver­gan­ge­ne Jahr war auch der Ent­wurf für eine Ände­rung des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­set­zes. Der Ent­wurf wur­de vor Kur­zem vom Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Tech­no­lo­gie (BMWI) ver­öf­fent­licht. Im Ent­wurf ist das The­ma neu­er geo­gra­phi­scher Top-Level-Domains mit einem Ände­rungs­vor­schlag des für Top-Level-Domains rele­van­ten Para­gra­phen 66 adressiert.

Regelungen für geografische Top-Level-Domains

Ist im Ver­ga­be­ver­fah­ren für gene­ri­sche Domä­nen obers­ter Stu­fe für die Zutei­lung oder Ver­wen­dung einer geo­gra­fi­schen Bezeich­nung, die mit dem Namen einer Gebiets­kör­per­schaft iden­tisch ist, eine Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung oder Unbe­denk­lich­keits­be­schei­ni­gung durch eine deut­sche Regie­rungs-oder Ver­wal­tungs­stel­le erfor­der­lich, obliegt die Ent­schei­dung über die Ertei­lung des Ein­ver­ständ­nis­ses oder die Aus­stel­lung einer Unbe­denk­lich­keits­be­schei­ni­gung der nach dem jewei­li­gen Lan­des­recht zustän­di­gen Stel­le. Wei­sen meh­re­re Gebiets­kör­per­schaf­ten iden­ti­sche Namen auf, liegt die Ent­schei­dungs­be­fug­nis bei der Gebiets­kör­per­schaft, die nach der Ver­kehrs­auf­fas­sung die größ­te Bedeu­tung hat.

Unterstützungsschreiben der Freien und Hansestadt Hamburg

Die­ser neue Pas­sus eröff­net dem Ham­bur­ger Senat einen offi­zi­el­len Weg, wie er uns den für eine Bewer­bung bei ICANN not­wen­di­gen „Let­ter of Sup­port or Non-Objec­tion” aus­stel­len kann.

.hamburg beim 38. ICANN-Meeting in Brüssel

Auf dem ICANN-Mee­ting in Brüs­sel (20.–25.6.2010) haben wei­te­re regio­na­le Initia­ti­ven ihre Absicht bekun­det, sich in der kom­men­den Bewer­bungs­run­de für eine eige­ne Top-Level-Domain (TLD) ein­set­zen zu wol­len. Dazu zäh­len u.a. .irish, .val (Valen­cia) sowie .and (Anda­lu­si­en). Neue Stadt­en­dun­gen wie .ham­burg sind kei­ne mehr hinzugekommen.

Bewerbungsfenster im Frühjahr 2011

Nach Aus­sa­gen von ICANN-Vize­prä­si­dent Kurt Pritz wird ange­strebt, dass das end­gül­ti­ge Bewer­ber­hand­buch wie geplant im Dezem­ber 2010 ver­öf­fent­licht wird. Das Bewer­bungs­fens­ter für neue TLDs soll dann nach Abschluss der 4‑monatigen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­pe­ri­ode im Früh­jahr 2011 öff­nen. Mög­li­cher­wei­se könn­te bereits im Sep­tem­ber eine vor­läu­fi­ge End­ver­si­on des Bewer­ber­hand­buchs vorliegen.

Wichtige Einschränkungen bei Technikanbietern

Eine für .ham­burg wich­ti­ge Ände­rung in der 4. Ver­si­on des Bewer­ber­hand­buchs ist, dass ICANN-akkre­di­tier­te Regis­tra­re und mit ihnen wirt­schaft­lich ver­bun­de­ne Unter­neh­men davon aus­ge­schlos­sen sind, jed­we­de tech­ni­sche Dienst­leis­tung für den Betrieb einer TLD (so genann­te Regis­try-Ser­vices) anzu­bie­ten. Zudem dür­fen Regis­tra­re mit maxi­mal 2% an einer TLD betei­ligt sein. Damit käme damit der­zeit kein ein­zi­ges deut­sches Unter­neh­men für den Betrieb der Tech­nik in Frage.

Netzwerken in der ICANN-Community

In Brüs­sel haben wir uns ins­be­son­de­re bei Regie­rungs­ver­tre­tern, aber auch bei ICANN-Direk­to­ren ein­ge­setzt, dass die .ham­burg-Domain-Endung bald Rea­li­tät wer­den kann.

Neben vie­len Hin­ter­grund­ge­sprä­chen waren der Deut­sche Abend unter Betei­li­gung zahl­rei­cher Regie­rungs­ver­tre­ter und der Ver­ein­ten Natio­nen wich­tig für uns. Wir konn­te uns zu den für .ham­burg wich­ti­gen The­man aus­tau­schen. Den gemein­sa­men Emp­fang der Regie­run­gen und ICANN-Direk­to­ren konn­ten wir eben­falls nut­zen, um die .ham­burg Top-Level-Domain ins Gespräch zu bringen.

Dabei waren ins­be­son­de­re die weit­rei­chen­den Ein­fluß­mög­lich­kei­ten von Gebiets­kör­per­schaf­ten auf den Betrieb einer GeoTLD wie .ham­burg Gesprächs­the­ma. Die aktu­el­len Antrags­be­din­gun­gen bei ICANN sehen hier z.B. vor, dass die Han­se­stadt Ham­burg mit einem Zustim­mungs­vor­be­halt ver­hin­dern kann, dass dot­Ham­burg fis­ka­lisch in ein Nied­rig­steu­er­land ver­la­gert wird, an Finanz­in­ves­to­ren im Aus­land ver­kauft wird oder an einen Stand­ort mit weni­ger stren­gen Auf­la­gen als in Deutsch­land (z.B. für den Daten­schutz) umzieht.

Fortschritt für .hamburg in Nairobi

Logo des 37 ICANN Meetings in Narobi

Die wich­tigs­te Nach­richt vom 37. ICANN-Mee­ting in Nai­ro­bi ver­gan­ge­ne Woche ist, dass es bei der Ein­füh­rung neu­er Endun­gen wie .ham­burg wie­der vor­an­geht. Wir hat­ten uns mit den ande­ren deut­schen Top-Level-Domain-Initia­ti­ven wie .ber­lin, .bay­ern und .köln dafür ein­ge­setzt, dass das vor­ge­schla­ge­ne Vor­be­wer­bungs­ver­fah­ren (Expres­si­ons of Inte­rest, kurz EOI) nicht statt­fin­den wird. Das ICANN-Direk­to­ri­um lehn­te das EOI mit gro­ßer Mehr­heit am letz­ten Tag des Mee­tings ab. Sie sahen kei­nen Sinn ein Vor­be­wer­bungs­ver­fah­ren durch­zu­füh­ren, solan­ge die fina­len Richt­li­ni­en für neue Top-Level-Domains noch nicht fest­ste­hen. Zudem wür­de der gesam­te EOI-Pro­zess nur zu wei­te­ren Ver­zö­ge­run­gen füh­ren. Außer­dem wur­de die Mög­lich­keit, den EOI-Pro­zess für spe­ku­la­ti­ve Zwe­cke zu miss­brau­chen, inten­siv dis­ku­tiert. Spe­ku­lan­ten hat­ten bereits dar­auf gesetzt hat­ten, sich über das Vor­be­wer­bungs­ver­fah­ren einen Platz für deut­sche Top-Level-Domains wie .ber­lin und .bay­ern zu sichern, die­ser Plan dürf­te nun wohl geplatzt sein. 

Regionale Unterstützung bei geoTLDs erforderlich

Der Ver­tre­ter der Bun­des­re­gie­rung im Regie­rungs­bei­rat GAC bei ICANN, Herr Hubert Schött­ner aus dem Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Tech­no­lo­gie, wies in der Sit­zung der Regie­rungs­ver­tre­ter dar­auf hin, dass Bewer­ber für eine deut­sche GeoTLD wie .ham­burg sowie­so erst mit einer Unter­stüt­zung der ent­spre­chen­den Gebiets­kör­per­schaf­ten und des Bun­des für ihre Initia­ti­ven rech­nen kön­nen, wenn die fina­len Aus­schrei­bungs­be­din­gun­gen fest­ste­hen. Der Zeit­plan für die Ein­füh­rung von .ham­burg ändert sich nach Weg­fall des EOI nicht wesent­lich. Wir rech­nen damit, dass die ers­ten .ham­burg-Domains im 2. Halb­jahr 2011 zu benut­zen sein werden.